msm-kommunikation

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terms and conditions

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen von msm-kommunikation

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Text- und Bildbeiträge von msm-kommunikation. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem jeweiligen Lieferschein angegebenen bzw. mündlich verabredeten Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im jeweiligen Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.

Honorare

1. Jede Nutzung unseres Text- und Bildmaterials ist honorarpflichtig.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns angegeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage des Bestellers, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur msm-kommunikation berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im Übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ). Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprach- oder Kulturraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

5. Für einen Auftrag, der msm-kommunikation erteilt wurde, ist das Honorar auch dann zu zahlen, wenn der Beitrag termin- und auftragsgemäß abgeliefert, aber nicht veröffentlicht worden ist. Ist ein Beitrag zur Veröffentlichung angenommen worden, so ist das Honorar auch im Falle der Nichtveröffentlichung zu zahlen. In beiden Fällen ist das Honorar in der Höhe zu zahlen, die sich bei der Veröffentlichung des Beitrages ergeben hätte.

6. Fälligkeit des Honorars: Das Honorar ist sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens vier Wochen nach Annahmeerklärung hinsichtlich des gelieferten Manuskripts, Textes, Bildes etc. bzw. nach dem fiktiven Eintritt der Annahme entsprechend den hier dazu weiter aufgeführten Punkten. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, tritt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 8 Prozent jährlich über dem Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank.

Gebühren, Kosten

1. Für alle Text- und Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist.

3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz nach angefügter Gebührenstaffelung zu leisten. Bei Totalverlust eines Original-Dias gilt eine Schadensersatzsumme von Euro 1.500.- pro Bild als vereinbart, ohne dass die Agentur die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfalle einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen.

4. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.

Verwertungs- und Urheberrechte

1. Alle Text- und Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt.

2. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Texte und Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst.

3. Die Weitergabe des Text- und Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit der Agentur msm-kommunikation.

4. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

Urheberrecht, Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat der Agentur msm-kommunikation von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.

2. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets innerhalb 14 Tagen zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Vertragspartner, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich D-48151 Münster, bzw. der aktuelle Firmensitz der Agentur msm-kommunikation.

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.